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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

1. Anbieter ist:

Dr. Volodymyr Maslyuk

E-Mail: contact@maslyuk.com

Telefon: +49 174 517 0078

Messenger: WhatsApp unter +49 174 517 0078 und Telegram @alltagshilfe_dresden

2. Diese AGB gelten für Verträge über technische Dokumenten-, Daten-, Sprach-, Schreib- und Büroservices sowie die vereinbarte Übergabe der Arbeitsergebnisse.

3. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.

6. Die Leistungen richten sich in erster Linie an Kunden in Deutschland, insbesondere in Dresden und Sachsen. Deutsch-, ukrainisch- und russischsprachige Inhalte dienen der verständlichen Information dieser Zielgruppe. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 2 Leistungsgegenstand

1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.

2. Mögliche technische Leistungen sind insbesondere:

  • Scannen, OCR und Erstellung durchsuchbarer Dateien;
  • Konvertieren, Zusammenführen, Trennen und Optimieren von Dateien;
  • Übertragen ausdrücklich vorhandener Daten in Tabellen oder Vorlagen;
  • Sortieren nach objektiven oder vom Kunden vorgegebenen Kriterien;
  • Erstellen neutraler Dokumentenlisten und Chronologien;
  • sprachliche Übersetzung oder Vereinfachung ohne fachliche Rechts- oder Steuerauslegung;
  • Schwärzung, Pseudonymisierung und technische Anonymisierungsmaßnahmen;
  • Schreib- und Formatierungsarbeiten nach Kundenvorgabe;
  • vorbereitende Belegorganisation ohne Kontierung;
  • technische Erstellung von Rechnungsdateien auf Grundlage der vom Kunden festgelegten Steuer- und Leistungsdaten;
  • vereinbarte Übergabe bearbeiteter Dateien und sonstiger Arbeitsergebnisse.

3. Maßgeblich ist stets die ausdrücklich beauftragte Einzelleistung. Eine Funktion, die technisch verfügbar ist, gehört nicht automatisch zum Vertrag.

§ 3 Keine Rechts- oder Steuerberatung

1. Der Anbieter ist kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater und erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG sowie keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des StBerG.

2. Nicht geschuldet sind insbesondere:

  • rechtliche oder steuerliche Prüfung eines Einzelfalls;
  • Bewertung von Bescheiden, Verträgen oder Behördenentscheidungen;
  • Auswahl anwendbarer Rechtsnormen;
  • Erstellung rechtlicher Argumentationen;
  • Empfehlung oder Begründung von Widerspruch, Einspruch, Klage oder anderen Rechtsbehelfen;
  • Berechnung rechtlicher oder steuerlicher Fristen;
  • Kontierung, Auswahl von Buchungskonten oder Beurteilung der Abzugsfähigkeit;
  • Erstellung oder Übermittlung von Steuererklärungen für den Kunden;
  • Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten.

3. Werden in einem Dokument Gesetze, Rechtsbehelfe oder Fristen erwähnt, kann der Anbieter diese Textstellen technisch erfassen oder wörtlich wiedergeben. Daraus entsteht keine Pflicht, Bedeutung, Richtigkeit oder Handlungsbedarf zu beurteilen.

4. Der Anbieter darf einen Auftrag ablehnen, unterbrechen oder auf den zulässigen technischen Teil begrenzen, wenn die gewünschte Leistung eine erlaubnispflichtige Rechts- oder Steuerdienstleistung darstellen könnte.

5. Bei Bescheiden, Anträgen, Widersprüchen, Einsprüchen, Klagen, Bußgeldern oder sonstigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren überwacht oder berechnet der Anbieter keine Fristen, wählt keinen Rechtsbehelf und übernimmt keine Einreichung, sofern nicht ausschließlich ein ausdrücklich vereinbarter technischer Übermittlungsschritt ohne rechtliche Prüfung geschuldet ist. Der Kunde muss erforderlichen fachlichen Rat und fristwahrende Maßnahmen rechtzeitig selbst veranlassen.

§ 4 Vertragsschluss

1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar. Die Website enthält keinen Online-Shop und keine Funktion zum zahlungspflichtigen Abschluss eines Vertrags.

2. Verträge können, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, mündlich, telefonisch oder in Textform, insbesondere per E-Mail, geschlossen werden. Ein unterzeichnetes Vertragsdokument ist nicht erforderlich.

3. Bei kurzen, sofort ausführbaren Aufträgen, zum Beispiel beim gemeinsamen Ausfüllen oder technischen Vorbereiten eines Dokuments oder Formulars, kommt der Vertrag zustande, sobald sich Kunde und Anbieter über die konkrete Leistung und die Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage geeinigt haben und der Anbieter den Auftrag annimmt. Die Annahme kann ausdrücklich mündlich oder telefonisch erklärt werden.

4. Bei umfangreicheren oder nicht sofort ausführbaren Aufträgen übersendet der Anbieter in der Regel ein individuelles Angebot in Textform. Das Angebot bezeichnet die Leistung, den Preis oder die Art der Preisberechnung, den voraussichtlichen Leistungszeitraum und, soweit erforderlich, den Weg für die Übergabe des Ergebnisses. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der darin genannten Frist annimmt.

5. Enthält die Annahme des Kunden Änderungen oder Erweiterungen gegenüber dem Angebot, gilt sie als neuer Antrag. Der Vertrag mit diesen Änderungen kommt erst zustande, wenn der Anbieter sie ausdrücklich annimmt.

6. Das bloße Absenden einer Anfrage, die Ausgabe eines Upload-Codes, das Hochladen von Dateien oder eine Zahlung begründen für sich allein keinen Vertrag. Dies gilt nicht, wenn sich die Parteien zuvor bereits mündlich, telefonisch oder in Textform verbindlich über Leistung und Vergütung geeinigt haben.

7. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter vor oder bei Vertragsschluss auf sie hinweist, dem Kunden eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme gibt und der Kunde ihrer Geltung zustimmt. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.

8. Bei Verbraucherverträgen erfüllt der Anbieter die jeweils anwendbaren gesetzlichen Informations- und Bestätigungspflichten. Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen erhält der Verbraucher die erforderlichen Vertragsinformationen und, soweit ein Widerrufsrecht besteht, die Widerrufsbelehrung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt. Eine erforderliche Vertragsbestätigung wird auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, spätestens vor Beginn der Dienstleistung zur Verfügung gestellt.

9. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der besseren Verständlichkeit. Vor Vertragsschluss wird auf den Vorrang der deutschen Vertragsfassung hingewiesen; zwingende gesetzliche Informations- und Sprachvorgaben bleiben unberührt.

§ 5 Mitwirkung und Datenvorbereitung des Kunden

1. Der Kunde stellt die für den Auftrag erforderlichen Dateien vollständig, richtig, lesbar und rechtzeitig bereit.

2. Die Anforderungen der Seite „So bereiten Sie Ihre Dokumente vor“ werden Bestandteil des Vertrags, soweit im Angebot darauf verwiesen wird.

3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:

  • alle erforderlichen Seiten und Anlagen zu liefern;
  • eine für OCR geeignete Qualität bereitzustellen;
  • für die Übermittlung einen nach Art und Schutzbedarf der Unterlagen geeigneten Weg zu wählen;
  • gewünschte Kategorien, Zuordnungen und Ausgabeformate selbst festzulegen;
  • Ergebnisse vor rechtlicher, steuerlicher, behördlicher oder geschäftlicher Verwendung zu prüfen;
  • Originale und unveränderte Ausgangsdateien selbst aufzubewahren;
  • Zugangscodes geheim zu halten;
  • keine PIN, TAN, Kartenprüfnummer, privaten Schlüssel oder fremde Zugangsdaten zu übermitteln;
  • nur Daten zu übermitteln, zu deren Nutzung und Weitergabe er berechtigt ist;
  • nicht erforderliche Daten Dritter möglichst vorab zu entfernen oder zu schwärzen.

4. Der Kunde bleibt für sachliche Entscheidungen verantwortlich, insbesondere für Steuerart, Steuersatz, Steuerbefreiung, Buchungskategorie, Rechtsfolge, Frist und Einreichung bei einer Stelle.

5. Verzögerungen aufgrund fehlender, unleserlicher oder widersprüchlicher Unterlagen verlängern vereinbarte Bearbeitungszeiten angemessen. Erkennbarer Mehraufwand wird vor seiner kostenpflichtigen Ausführung abgestimmt.

§ 6 Übermittlung von Kundendokumenten und Kundenportal

1. Kundendokumente können über das geschützte Kundenportal, per Post oder nach Terminvereinbarung persönlich übergeben werden. Welcher Weg zweckmäßig ist, richtet sich nach Art, Umfang und Schutzbedarf der Unterlagen.

2. Das Kundenportal unter portal.maslyuk.com dient sowohl der geschützten digitalen Übermittlung von Kundendokumenten an den Anbieter als auch der zeitlich begrenzten geschützten Übergabe fertiger Arbeitsergebnisse an den Kunden. Es ist kein dauerhaftes Dateiarchiv.

3. Der Kunde erhält bei Bedarf einen individuellen, zeitlich oder nach Verwendungen begrenzten Upload-Code. Die Ausgabe eines Codes ist keine Annahme eines Auftrags. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur berechtigten Personen zugänglich gemacht werden.

4. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Verlust, Missbrauch oder unberechtigten Zugriff. Der Anbieter darf einen betroffenen Code sperren und einen neuen Übermittlungsweg abstimmen.

5. Vom Kunden hochgeladene Ausgangsdateien können im Portal grundsätzlich nicht erneut angezeigt oder heruntergeladen werden. Der Kunde bewahrt deshalb seine Originale und eigene Sicherungskopien auf. Dies gilt nicht für Arbeitsergebnisse, die der Anbieter dem Kunden ausdrücklich zum geschützten Abruf bereitstellt.

6. Primäre technische Annahmestelle für über das Portal hochgeladene Kundendokumente ist der geschützte Portal-Speicher im kontrollierten Serverbetrieb des Anbieters. Das Kundenportal bleibt von öffentlichen Dateifreigaben und direkten Cloud-Links getrennt.

7. Soweit für interne Arbeitsorganisation, Nachweisführung oder eine zusätzliche interne Archivierung erforderlich, kann der Anbieter kontrollierte interne Speichersysteme einschließlich Google Workspace / Google Drive einsetzen. Einzelheiten zur eingesetzten Edition, zu verfügbaren Administrationsfunktionen und zu den datenschutzrechtlichen Garantien ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 7 Übergabe des Arbeitsergebnisses

1. Der Übergabeweg für das fertige Arbeitsergebnis wird nach Art und Schutzbedarf des Ergebnisses festgelegt. Die Übergabe kann insbesondere über einen geschützten Abruf im Kundenportal, per E-Mail, auf einem vereinbarten Datenträger per Post oder persönlich erfolgen.

2. Bei der Übergabe über das Kundenportal erhält der Kunde einen individuellen, zeitlich begrenzten und grundsätzlich nur einmal aktivierbaren Abruflink. Vor dem Download ist zusätzlich ein Passwort oder Zugangscode einzugeben. Abruflink und Passwort beziehungsweise Zugangscode werden grundsätzlich über getrennte Kommunikationswege übermittelt.

3. Nach erfolgreicher Aktivierung kann eine kurzlebige Download-Sitzung eingerichtet werden, die eine begrenzte Anzahl technischer Wiederholungsversuche erlaubt. Dadurch soll verhindert werden, dass automatische Linkprüfungen oder ein abgebrochener Download den Zugriff unbeabsichtigt dauerhaft verbrauchen. Nach Ablauf der Sitzung, erfolgreichem Abruf oder Erreichen der zulässigen Versuche wird der Zugang gesperrt.

4. Bei besonders schutzbedürftigen Ergebnissen kann der Anbieter die Datei zusätzlich in einem nach dem Stand der Technik verschlüsselten Archiv, insbesondere mit AES-256, bereitstellen. Das Archivpasswort wird getrennt vom Abruflink übermittelt. Der Kunde kann diese zusätzliche Schutzstufe auch verlangen, soweit sie für das gewählte Dateiformat technisch möglich und zumutbar ist.

5. Der Anbieter teilt dem Kunden die konkrete Abruffrist mit. Ohne abweichende Vereinbarung wird das Arbeitsergebnis regelmäßig für sieben Tage bereitgestellt. Nach erfolgreichem Abruf oder Fristablauf kann der Portalzugang gesperrt und die dort bereitgestellte Kopie ohne unnötige Verzögerung gelöscht werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche interne Nachweise bleiben unberührt.

6. Der Kunde behandelt Link, Passwort und Zugangscode vertraulich, informiert den Anbieter bei Verlust oder Missbrauchsverdacht und erstellt nach dem Abruf unverzüglich eine eigene Sicherungskopie. Auf Wunsch oder bei einer Störung kann der Anbieter den alten Zugang sperren und neue Zugangsdaten ausgeben.

7. Der Kunde stellt zutreffende Kontaktdaten bereit und sorgt dafür, dass er das vereinbarte Dateiformat empfangen, entschlüsseln und sichern kann. Bei einem erkennbar ungeeigneten oder unsicheren Übermittlungsweg stimmen die Parteien eine angemessene Alternative ab.

8. Mit erfolgreichem Abruf, Zugang einer anderweitig übermittelten Datei oder vereinbarter persönlicher Übergabe geht die Verantwortung für die dauerhafte Aufbewahrung des Ergebnisses auf den Kunden über. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

§ 8 E-Mail, Messenger und soziale Netzwerke

1. E-Mail, Messenger und soziale Netzwerke können für allgemeine Kontakt-, Termin-, Angebots- und Vertragskommunikation verwendet werden. Für vertrauliche oder besonders sensible Kundendokumente empfiehlt der Anbieter das geschützte Kundenportal, die postalische Zusendung oder die persönliche Übergabe.

2. Übersendet der Kunde aus eigener Initiative Dokumente oder Dateien per E-Mail, Messenger oder sozialem Netzwerk, ohne dass der Anbieter diesen Übermittlungsweg verlangt hat, führt dies nicht automatisch zur Ablehnung des Auftrags. Der Anbieter darf die Unterlagen im für Anfrage, Vertragsanbahnung und Auftragsdurchführung erforderlichen und datenschutzrechtlich zulässigen Umfang entgegennehmen und verarbeiten.

3. Der Anbieter kann abhängig von Sensitivität, Umfang, Lesbarkeit oder Sicherheitsrisiko verlangen, dass Unterlagen zusätzlich oder erneut über das Kundenportal, per Post oder persönlich übermittelt werden. Bis zur Klärung darf die inhaltliche Bearbeitung ausgesetzt werden.

4. Enthalten die Unterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten oder Daten Dritter, muss vor der inhaltlichen Bearbeitung eine anwendbare Rechtsgrundlage vorliegen. Soweit eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert dokumentiert. Die bloße Wahl eines Kommunikationskanals ersetzt keine erforderliche Einwilligung.

5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er Dokumente und darin enthaltene Daten rechtmäßig an den Anbieter übermitteln darf. Nach Eingang ist der Anbieter für seine eigene Verarbeitung verantwortlich; die datenschutzrechtliche Verantwortung des Anbieters wird nicht pauschal auf den Kunden verlagert.

6. Für Datenverarbeitungen, die der Betreiber eines Messenger- oder Social-Media-Dienstes in eigener Verantwortung vornimmt, gelten dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise. Der Anbieter kann insbesondere bei Drittlandübermittlungen und sensiblen Inhalten auf sicherere Übermittlungswege hinweisen.

§ 9 OCR, Übersetzung, Automatisierung und KI

1. OCR-, Übersetzungs- und KI-Systeme können technisch bedingte Fehler erzeugen, insbesondere bei schlechter Scanqualität, Handschrift, Tabellen, Stempeln, ungewöhnlichen Layouts oder Mehrdeutigkeiten.

2. Soweit nicht ausdrücklich eine manuelle Vollprüfung vereinbart ist, schuldet der Anbieter eine technische Verarbeitung mit der vereinbarten Sorgfalt, nicht die fehlerfreie Erkennung jedes Zeichens.

3. Automatisch erzeugte Ergebnisse sind vom Kunden vor Verwendung zu prüfen. Erkennbare Fehler werden im Rahmen der vereinbarten Korrekturregel bearbeitet.

4. Der Anbieter setzt Automatisierung nicht ein, um rechtliche oder ähnlich erhebliche Entscheidungen über den Kunden zu treffen.

5. Die Nutzung externer Systeme erfolgt nach der Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen.

§ 10 Schwärzung, Pseudonymisierung und Anonymisierung

1. Bei Schwärzungs- oder Pseudonymisierungsleistungen legt der Kunde fest, welche Informationen entfernt oder ersetzt werden sollen, sofern keine andere Prüftiefe ausdrücklich vereinbart ist.

2. Eine Pseudonymisierung ist keine vollständige Anonymisierung. Solange eine Zuordnung mit Zusatzinformationen möglich ist, bleiben die Daten personenbezogen.

3. Eine Garantie vollständiger und dauerhafter Anonymität wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und der Prüfmaßstab, Empfängerkreis und Verwendungszweck festgelegt wurden.

4. Der Kunde prüft die freigegebene Endfassung vor Weitergabe an Dritte.

5. Schwärzung, Entfernung, Ersetzung, Pseudonymisierung oder sonstige Bearbeitung darf nicht dazu dienen, gesetzlich, vertraglich oder verfahrensrechtlich erforderliche Angaben zu verbergen, den Beweiswert oder rechtlich erheblichen Inhalt eines Dokuments irreführend zu verändern, einen Adressaten zu täuschen, eine Prüfung zu behindern oder Pflichten, Fristen, Bußgelder oder Sanktionen zu umgehen.

6. Für Behörden, Gerichte, Versicherer, Banken, Arbeitgeber, Vertragspartner oder andere Empfänger bestimmte Fassungen dürfen nur verändert werden, soweit dies zulässig und mit den Anforderungen des Empfängers vereinbar ist. Bei Unsicherheit muss der Kunde vor der Weitergabe fachlichen Rat oder eine Bestätigung des Empfängers einholen.

§ 11 Termine und Leistungszeit

1. Bearbeitungszeiten beginnen erst nach Vertragsschluss, wenn alle erforderlichen Unterlagen, Entscheidungen und vereinbarten Vorauszahlungen vorliegen. Bei Verbrauchern beginnt die Arbeit außerdem erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sofern der Verbraucher nicht wirksam den vorzeitigen Beginn verlangt hat.

2. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

3. Der Anbieter übernimmt ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung keine Überwachung oder Berechnung behördlicher, gerichtlicher, steuerlicher oder vertraglicher Fristen.

4. Erkennt der Anbieter in einem Dokument einen ausdrücklich gedruckten Fristtext, kann er ihn als Fundstelle anzeigen. Dies ist keine Prüfung des Fristbeginns oder Fristendes.

§ 12 Preise und Zahlung

1. Es gelten die im individuellen Angebot angegebenen Preise. Vereinbart werden kann ein Festpreis oder eine Vergütung nach Zeitaufwand zu dem angegebenen Stundensatz. Bei zeitabhängiger Vergütung nennt das Angebot die Art der Zeiterfassung und, soweit vereinbart, einen Kostenrahmen oder ein Stundenkontingent.

2. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, sofern Umsatzsteuer erhoben wird. Bei Anwendung von § 19 UStG erfolgt ein entsprechender Hinweis.

3. Zusatzleistungen, eine Erweiterung der Vorgaben oder ein erkennbares Überschreiten des vereinbarten Kostenrahmens werden nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Kunden kostenpflichtig ausgeführt. Bereits ordnungsgemäß erbrachte vereinbarte Arbeitszeit bleibt zu vergüten; bei einem gesetzlichen Widerruf eines Verbrauchers richtet sich dies ausschließlich nach den Voraussetzungen für Wertersatz gemäß § 18 und der gesonderten Widerrufsbelehrung.

4. Die im Angebot ausgewiesene Vergütung kann als Vorauszahlung, Teilzahlung oder nach Leistungserbringung fällig sein. Ohne abweichende Angabe ist eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

5. Soweit im Angebot bereitgestellt, kann per Banküberweisung, Stripe oder PayPal gezahlt werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Leistungsart, Prüfung und Korrektur

1. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Arbeitserfolg vereinbart ist, schuldet der Anbieter die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen oder behördlichen Erfolg. Ist ein konkretes Arbeitsergebnis vereinbart, gelten ergänzend die gesetzlichen werkvertraglichen Mängelrechte.

2. Der Kunde prüft übergebene Ergebnisse zeitnah auf:

  • Vollständigkeit der Dateien;
  • technische Lesbarkeit;
  • offensichtliche OCR- oder Übertragungsfehler;
  • Übereinstimmung mit seinen Vorgaben.

3. Offensichtliche Fehler sollen innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe mit genauer Fundstelle gemeldet werden. Dies ist keine Ausschlussfrist. Gesetzliche Mängelrechte von Verbrauchern werden weder verkürzt noch von einer fristgerechten Rüge abhängig gemacht.

4. Bei berechtigter Beanstandung erhält der Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit gesetzlich zulässig. Für Kaufleute bleibt § 377 HGB unberührt.

5. Änderungen oder Erweiterungen der ursprünglichen Vorgaben sind keine Mängelbeseitigung und können als Zusatzauftrag angeboten werden.

§ 14 Nutzungsrechte und Rechte Dritter

1. Der Kunde behält Rechte an seinen Ausgangsunterlagen.

2. Er räumt dem Anbieter die für Vertragsdurchführung, Sicherung, Konvertierung und Bereitstellung erforderlichen, zeitlich auf den Verarbeitungszweck begrenzten Nutzungsrechte ein.

3. Der Kunde gewährleistet, dass die vertragsgemäße Verarbeitung seiner Inhalte keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter eine Rechtsverletzung selbst verursacht oder trotz klarer Kenntnis fortsetzt.

4. Vorlagen, Software, Layouts und allgemeine Arbeitsmittel des Anbieters bleiben geschützt. Der Kunde erhält an individuellen Ergebnissen die im Angebot bestimmten Nutzungsrechte.

§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Der Anbieter behandelt auftragsbezogene Informationen vertraulich und beschränkt Zugriffe auf erforderliche Personen und Dienstleister.

2. Einzelheiten der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

3. Soweit für interne Arbeitsorganisation oder eine zusätzliche interne Archivablage erforderlich, kann der Anbieter kontrollierte Systeme wie Google Workspace / Google Drive einsetzen, sofern hierfür eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung besteht und die Nutzung nach Sensitivität der Daten angemessen abgesichert wird.

4. Bei B2B-Auftragsverarbeitung wird vor Beginn ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

5. Gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten bleiben unberührt.

§ 16 Verfügbarkeit und technische Störungen

1. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Website und Kundenportal wird nicht geschuldet, sofern kein Service Level ausdrücklich vereinbart ist.

2. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Drittanbietern können den Zugriff vorübergehend beeinträchtigen.

3. Der Anbieter behebt Störungen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und der technisch zumutbaren Möglichkeiten.

4. Der Kunde ist für eigene Geräte, Internetzugang, kompatible Software und lokale Sicherungen verantwortlich.

§ 17 Haftung

1. Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
  • nach dem Produkthaftungsgesetz;
  • bei ausdrücklich übernommener Garantie;
  • in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend für Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Mitwirkungspflichten und eine unterlassene zumutbare Prüfung durch den Kunden können nach den gesetzlichen Regeln als Mitverschulden berücksichtigt werden. Dies führt nicht zu einem pauschalen Haftungsausschluss.

6. Der Anbieter haftet nicht für rechtliche oder steuerliche Entscheidungen, die nicht Vertragsgegenstand sind und die der Kunde selbst oder ein Dritter auf Grundlage der technisch aufbereiteten Daten trifft. Unberührt bleibt die Haftung für eine vom Anbieter verursachte fehlerhafte technische Leistung nach den vorstehenden Regeln.

§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.

2. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind auf der gesonderten Seite Widerrufsbelehrung wiedergegeben. Besteht im konkreten Fall ein Widerrufsrecht, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen in der vorgeschriebenen Form und zum vorgeschriebenen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

3. Soll die Dienstleistung vor Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist beginnen, verlangt der Anbieter vor Arbeitsbeginn die ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers, dass mit der Leistung vorzeitig begonnen werden soll. Zugleich wird der Verbraucher über den Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung informiert.

4. Der bloße Arbeitsbeginn beseitigt das Widerrufsrecht nicht. Bei einem wirksamen vorzeitigen Leistungsverlangen ist im Fall eines späteren Widerrufs jedoch der gesetzlich geschuldete Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer entgeltlichen Dienstleistung erst mit vollständiger Erbringung und nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 19 Laufzeit und Kündigung

1. Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung und Abrechnung.

2. Für laufende Leistungen gelten Laufzeit und Kündigungsfrist des jeweiligen Angebots.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

4. Nach Vertragsende werden Kundendaten nach Datenschutzerklärung, Aufbewahrungspflichten und vereinbartem Löschkonzept behandelt.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Keine Teilnahme:

Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die frühere EU-OS-Plattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Leipzig Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.

4. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 22 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der gesetzlich vorgesehenen Form. Individuelle Abreden bleiben vorrangig.

2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben bestehen, soweit der Vertrag ohne die unwirksame Bestimmung sinnvoll fortbestehen kann.

Stand: 23. Juli 2026

Rechtsgrundlagen

  • BGB
  • RDG
  • StBerG
  • DSGVO
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